Sprengel
Schulsprengel der SPORTMITTELSCHULE-TULLN
Im Gegensatz zu den diversen NNÖ Mittelschulen mit autonomen Schwerpunktsetzungen haben die SPORTMITTELSCHULEN in Niederösterreich BERECHTIGUNGSSPRENGEL.
Das bedeutet, dass Menschen, die im Gebiet dieses Sprengels ihren Hauptwohnsitz haben, berechtigt sind, ihr Kind, falls dieses den Aufnahmekriterien (sportmotorische und gesundheitliche Eignung) entspricht, in die zuständige SPORTMITTELSCHULE zu schicken. Es müssen in diesem Falle weder die Wohnsitzgemeinde noch die zuständige NNÖ Mittelschule gefragt werden.
Wohnt jemand außerhalb dieses Berechtigungssprengels und möchte dennoch sein Kind in eine bestimmte, sprengelmäßig nicht zuständige SPORTMITTELSCHULE schicken, dann hat er um Genehmigung des sprengelfremden Schulbesuches (SPRENGELDISPENS) anzusuchen.
Der Berechtigungssprengel der SPORTMS-TULLN umfasst folgende Gemeinden (d.h., dass alle Menschen, die in den folgenden Gemeinden bzw. Katastralgemeinden ihren ordentlichen Wohnsitz haben, berechtigt sind, ihr Kind in die SPORTMS-TULLN zu schicken!):
GEMEINDEN:
Absdorf, Atzenbrugg, Fels am Wagram, Gablitz, Grabern, Grafenwörth, Groß-Riedenthal, Großweikersdorf, Hausleiten, Heldenberg, Judenau/Baumgarten, Kirchberg am Wagram, Königsbrunn am Wagram, Königstetten, Langenrohr, Maissau, Mauerbach, Michelhausen, Nussdorf ob der Traisen, Pressbaum, Purkersdorf, Rußbach, St. Andrä-Wördern, Sieghartskirchen, Sitzenberg-Reidling, Sitzendorf an der Schmida, Stetteldorf am Wagram, Tulbing, Tulln, Tullnerbach, Traismauer, Wolfsgraben, Würmla, Zeiselmauer, Ziersdorf, Zwentendorf
KATASTRALGEMEINDEN:
Asperhofen; Geigelberg; Hagenau-Dornberg; Kinderheim; Wimmersdorf